Überführung von Verstorbenen im In- und Ausland
Professionell ✔ Zuverlässig ✔ Weltweit ✔ Kompetent ✔ Kostentransparent ✔ Alle Religionszugehörigkeiten
Immer öfter wünschen sich Menschen trotz langjähriger Abwesenheit vom Heimatland die Rückkehr nachdem Tod und Beerdigung in der lang ersehnten Heimaterde. Das Leben führte sie nach Deutschland und der Tod führte sie zurück in die Heimat. Dank der Zusammenarbeit mit großen und professionellen Speditionsfirmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Leichentransportes an verschiedenen Flughäfen in Deutschland, ist es uns möglich die Verstorbenen, schnell und zuverlässig in das gewünschte Heimatland zu fliegen oder zu fahren.
Die Überführung eines Verstorbenen über Staatsgrenzen hinweg bringt eine große Anzahl an Behördengängen und Erledigung von Formalitäten mit. Wir von Al-Iman Bestattungen möchten Sie mit dieser Internetpräsenz über den Ablauf einer Leichenüberführung und über unsere Erfahrung im Bereich der Überführung von Verstorbenen informieren.
Die Zusammensetzung der Kosten bei einer Überführung eines Verstorbenen
- Zielland - jedes Land hat ihre eigenen IATA Raten bei den Fluggesellschaften. Ebenfalls informieren wir Sie gerne persönlich individuell über die Kosten einer Leichenüberführung ins Ausland. Grund für diese Kostenunterschiede ist das Körpergewicht des Verstorbenen inkl. des Sarges, welcher am Flughafen gewogen und geröngt wird, um somit anschließend die jeweiligen Frachtkosten der Fluggesellschaft kalkulieren zu können.
- Eventuelle Einbalsamierungen - einige Länderbestimmungen sehen eine Einbalsamierung des Verstorbenen als Pflicht vor, wodurch dies von einem speziell ausgebildetem Institut durchgeführt werden muss. Anschließend wird diese Bescheinigung über eine Einbalsamierung dem zuständigen Konsulat oder Botschaft ausgehändigt, um somit die Freigabe zu erhalten. Diese Prozedur kostet je nach Institut zwischen 500 - 1000 Euro.
- Botschaften und Konsulate - wie schon erwähnt hat jedes Land ihre eigenen Richtlinien und Vorkehrungen zum Thema Überführung von einem Verstorbenen. Einige Auslandsvertretungen verlangen die persönliche Vorsprache des Bestatters mit den Originalen Unterlagen, und andere möchten den Leichnam vor dem Verschließen des Überführungssarges sehen, und anderen genügt ein Fax mit den Unterlagen. Hier wird je nach Aufwand und evtl. Anfahrten von mehreren Kilometern abgerechnet.
- Sterbeort und Aufbewahrung - im Falle, dass eine Person in der Wohnung oder auf einem öffentlichen Platz an einer unbekannten Todesart verstorben ist, wird die Staatsanwaltschaft und die Kripo den Leichnam erstmal beschlagnahmen und evtl. zur Sektion vorlegen. Dies bringt weitere Kosten mit sich, wie z. B. Kosten der Abholung und Bergung von einem anderen Bestatter, Benutzung der Kühlzelle, Leichenschaugebühren des Notarztes.
Ablauf einer Leichenüberführung ins Ausland
- Annahme des von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Bestattungsauftrag.
- Enge Absprache mit der Familie der verstorbenen Person über Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Organisation der Bestattung/Überführung. Und Annahme der erforderlichen Unterlagen (Reisepass, Heiratsurkunde usw.)
- Benachrichtigung des zuständigen Konsulats über den Tod eines Staatsbürgers.
- Anfrage bei der Speditionsfirma über verschiedene Flugmöglichkeiten zum gewünschten Ort am gewünschten Zeitpunkt. Nach Erhalt das OK von der Fluggesellschaft, kann der Flug gebucht werden.
- Abholung der Leiche vom Sterbeort (z.B. vom Krankenhaus)
- Abholung der Todesbescheinigung (z.B. beim Krankenhaus)
- Anmeldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt sowie die Ausstellung der Sterbeurkunde und Leichenpasses.
- Alle bisher erhaltenen Unterlagen werden unverzüglich an das zuständige Konsulat gefaxt, damit das Konsulat eine Freigabe zur Beerdigung im gewünschten Land ausstellen kann. Mit dieser Freigabe kann der Leichnam die Staatsgrenze ohne Probleme passieren und beerdigt werden.
- Hygienische Grundversorgung und evtl. Einkleidung des Verstorbenen
- Einsargung in einem Überführungssarg mit einer Zinkeinlage nach den internationalen Richtlinien.
- Der Überführungssarg wird von uns wie es das Bestattungsgesetz verlangt luftdicht verlötet, zugeschraubt und in schwarzer Folie eingepackt um das evtl. austreten von Gerüchen, biologischen Giftgasen, Bakterien und Viren auf der Reise zu sichern.
- Abfertigung mit der Zollbehörde am Flughafen
- anschließend wird der Leichnam direkt zum gewünschten Flughafen transportiert und bei der zuständigen Frachtannahme abgegeben, die dann den Sarg ins richtige Flugzeug einlagern werden.
Überführungen von Verstorbenen im In- und Ausland
Wir von Al-Iman Bestattungen sind Spezialisten im Bereich der weltweiten Überführung von Verstorbenen, und genießen den guten Ruf der langjährigen Zusammenarbeit mit allen Botschaften und Konsulate in Deutschland. Wir organisieren mit großer Sorgfalt und Zuverlässigkeit Leichenüberführungen in alle Länder der Welt.
Alle Leichenüberführungen werden je nach Zielort mit unseren Bestattungsfahrzeugen oder mit dem Flugzeug durchgeführt. Rufen Sie uns einfach an, und wir informieren Sie über den Ablauf und den Kosten.
Alle Länder in denen wir Verstorbene überführen
Überführung von Verstorbenen - Leichenüberführungen nach Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus (Weißrussland), Belgien, Benin, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Großbritannien (England), Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Cote d Ivoire (Elfenbeinküste), Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Estland, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guinea, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lettland, Libanon, Liberia, Lybien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mosambik, Namibia, Nepal, Neuseeland, Niederlande (Holland), Niger, Nigeria, Norwegen ,Oman, Österreich, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Russland, Sambia, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo,Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emiraten, USA (Vereinigten Staaten von Amerika), Vietnam, Zentralafrika, Zypern.